Aufstellung
Gebrauchsvorschriften
Die Einhaltung der Gebrauchsvorschriften garantiert eine längere Lebensdauer und die optimale Funktion unserer Produkte.
Dem Untergrund
Die Elemente sind stets auf ausreichend tragfähigem Untergrund anzubringen, der auf der ganzen Länge ein gleichmäßiges Setzungsverhalten aufweist. Für die Beurteilung und eventuelle Verbesserung der Stabilität des Untergrunds ist allein der Benutzer verantwortlich.
Auf dem Untergrund wird eine Gründung aus mit Zement verfestigtem Sand angebracht. Die Dicke dieser Gründungsschicht hängt vom Untergrund ab. Der verfestigte Sand wird mindestens 7 Tage vor dem Aufstellen der Elemente aufgebracht. Diese Gründung wird mit jeweils mindestens 10 cm Überstand gegenüber dem Fuß des Elements angebracht und sorgt für eine gleichmäßige Lagerung der Elemente. Beim Aufstellen der Elemente wird eine Ausgleichsschicht aus Sand oder noch nicht ausgehärtetem verfestigtem Sand angebracht, um eventuelle Höhendifferenzen in der Gründung oder an den Elementen auszugleichen. Für Elemente ab 3 m Höhe empfehlen wir die Anbringung einer Schottergründung unter dem Sand-Zement-Bett.
Berechnung
Für jedes Standardelement ist eine Berechnung verfügbar. Diese kann freibleibend angefordert werden. Bei den Stützwänden wird jeweils von einer Hinterfüllung entlang der Fußkante mit Erdreich mit einem spezifischen Gewicht von 1800 kg/m³, einer Belastung von 1000 kg/m² oder einer zusätzlichen Anhäufung von Erdreich mit einem spezifischen Gewicht von 1800 kg/m³ mit einem Winkel von maximal 30° ausgegangen. Für höhere Lasten kann jederzeit eine Berechnung erstellt werden.
Agri-Wänden
Bei den Agri-Wänden wird von einer Hinterfüllung entlang der Fußkante mit einem Material mit einem spezifischen Gewicht von maximal 1000 kg/m³ ausgegangen. Der maximale Schüttwinkel beträgt 30°. Die maximale Achslast im Silo beträgt 15 t bei einem Fahrzeug mit 1,30 m Radbreite gemäß unseren Vorschriften. Bei der Lagerung von Mais sind unsere Wände für Mais berechnet, der auf 6-8 mm gehäckselt ist und einen Trockensubstanzgehalt von mindestens 33 % aufweist.
Haftung
Die Berechnungen werden gemäß NEN 6702 und NEN 6720 vorgenommen. Der Käufer erklärt, über die Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten der verkauften Produkte hinreichend informiert zu sein. Der Käufer verpflichtet sich, die verkauften Produkte ausschließlich für den vorgesehenen Verwendungszweck zu nutzen. Bei Überschreitung der empfohlenen Stapelhöhe und Belastung haftet ausschließlich der Käufer.
Agri-U-Wände müssen stets mit Erdreich verfüllt werden, bevor das danebenliegende Silo befahren werden darf.
Unser Beton erfüllt die strengsten Anforderungen der europäischen Betonnorm NBN EN 206-1:2001 in Bezug auf den Widerstand gegen chemische Angriffe. In solchen spezifischen Umgebungen kann eine Schädigung der Betonelemente jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zur Optimierung der Lebensdauer der Betonelemente und zur Begrenzung des Risikos einer Schädigung des Betons auf das absolute Mindestmaß wird empfohlen, unsere Betonelemente mit Silolacken, Coatings, Epoxid oder Silofolie zu kombinieren. Diese präventiven Maßnahmen sind insbesondere für Biogasanlagen wichtig.
CBS Beton kann keinesfalls für Schäden haftbar gemacht werden, die bei Missachtung der vorliegenden Gebrauchsvorschriften verursacht werden. Zudem verfallen sämtliche Garantieansprüche, wenn diese Vorschriften nicht eingehalten werden.